Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung
Durch die Bildschirmarbeitsverordnung hat der Gesetzgeber die Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung geregelt. Für eine vorschriftsgemäße Arbeit an Bildschirmen ist eine gleichmäßige, schattenarme Beleuchtung am Arbeitsplatz mit einer Beleuchtungsstärke von 500 Lux nötig.