Arbeitsstättenrichtlinien nach DIN EN 12464
Der Gesetzgeber hat in den Arbeitsstättenrichtlinien die grundsätzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz festgelegt. Diese regeln die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers bezüglich der Einrichtung von Arbeitsplätzen für die Mitarbeiter. Sie konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung für den Betrieb der natürlichen und künstlichen Beleuchtung von Arbeitsplätzen, sowie Blendschutz von Sonnenstrahlungen.